Nach einer Scheidung steht die eheliche Wohnung demjenigen Partner zu, dem sie gehört. Anders liegen die Dinge nur, wenn der Auszug für den anderen Ehepartner und die Kinder unzumutbar wäre. Die Einstellung „Ich finde ohnehin keine Ersatzwohnung, also suche ich gar nicht erst“ reicht dazu aber nicht aus, entschied jetzt das Oberlandesgericht in Frankfurt am […]