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Verlorene Bankkarte sofort sperren lassen

Mehr als 10.000 Bankkarten jährlich werden in Deutschland gestohlen und missbräuchlich benutzt. Der Schaden durch die Kartendiebe geht in die Millionen. Wichtig: Als Bankkunde müssen Sie mit Ihrer Karte genauso sorgfältig umgehen wie mit Bargeld. Wählen Sie sofort die Notrufnummer 116 116, sobald Sie den Verlust Ihrer Bank- oder Kreditkarte bemerken.

Bei Missbrauch einer Geldkarte haftet zwar grundsätzlich die Bank, von der die Karte ausgegeben wurde – jedoch nur, wenn Sie als Kunde nicht nachlässig mit Karte und PIN umgegangen sind. Davon darf die Bank allerdings ausgehen, wenn eine Abbuchung durch Fremde sehr schnell nach dem Kartendiebstahl erfolgt, denn in diesem Fall wurde die PIN mit hoher Wahrscheinlichkeit zusammen mit der Geldkarte aufbewahrt. Wer seine Geheimnummer auf der Bankkarte notiert oder auf einem Zettel in der gleichen Brieftasche aufbewahrt, in der auch die Karte steckt, handelt fahrlässig und muss den Schaden bis zum Wirksamwerden der Sperrung je nach Grad des Verschuldens selbst tragen. Die Beweislast liegt beim Betroffenen und im Streitfall ist es schwierig zu beweisen, dass man mit der PIN tatsächlich sorgfältig umgegangen ist.

Zentrale Notruf-Sperrnummer für alle Bank- und Kreditkarten ist die 116 116. Diese Nummer ist rund um die Uhr und vom Inland aus kostenfrei erreichbar, im Notfall sogar vom öffentlichen Fernsprecher ohne Kleingeld oder Telefonkarte. Wer aus dem Ausland anruft, muss vor der Sperrnummer 116 116 die Landesvorwahl von Deutschland (+49) wählen. Die Gebühren richten sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Zur eigenen Sicherheit die +49 116 116 am besten sofort im Handy speichern, dann kann man eine gestohlene Bankkarte im Ernstfall sofort sperren. Praxis-Tipp: Nehmen Sie den Sperranruf in Gegenwart von Zeugen vor und notieren Sie gleichzeitig die genaue Uhrzeit, dann können Sie die Kartensperrung im Streitfall klipp und klar beweisen.