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HIS-Datei: Recht auf Selbstauskunft nutzen 

Rund jede zehnte Schadenmeldung an deutsche Versicherer enthält Falschangaben, so schätzen Experten. Damit nicht alle Versicherten für einzelne schwarze Schafe aufkommen müssen, gibt es das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Dort werden auffällige Schäden erfasst und gesammelt, um Betrugsversuche erfolgreich aufzudecken.

Durch unwahre Schadenmeldungen mit betrügerischer Absicht entstehen deutschen Versicherern und ihren Kunden jährlich Kosten von rund vier Milliarden Euro. Natürlich versuchen die Versicherungsgesellschaften, diese Betrugsschäden so gering wie möglich zu halten. Das Hinweis- und Informationssystem HIS hilft ihnen bei der Risikoabschätzung, wenn unklare Leistungsfälle zu prüfen sind. Genauer schauen die Versicherer vor allem dann hin, wenn Verdachtsmomente auffallen, die einen Missbrauch des Versicherungsschutzes nahe legen. Ins Visier geraten beispielsweise Versicherungsnehmer, die über kurze Zeiträume auffällig viele Schäden zur Regulierung melden. Einträge erfolgen in den Sparten Kfz, Unfall, Rechtsschutz, Sachversicherungen, Leben, Transport und Haftpflicht. Je betrugsanfälliger eine bestimmte Versicherungssparte, desto gründlicher wird kontrolliert. So wird jeder Kfz-Diebstahl gespeichert und mit bereits erfassten Verdachtsfällen abgeglichen. Rund 11 Millionen Einträge finden sich im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft zurzeit. Der Datenschutz ist gewährleistet, alle Informationen werden in verschlüsselter Form erfasst und nach vier Kalenderjahren gelöscht, sofern es zu keiner weiteren Meldung kommt.

Als Verbraucher können Sie Ihre Einträge im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft selbst abfragen, auf der Webseite www.informa-his.de steht ein entsprechendes Online-Formular zur Verfügung. Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet, die Auskunft erhalten Sie schriftlich auf dem Postweg. Einträgen, die aus Ihrer Sicht unberechtigt sind, können Sie direkt beim Versicherer widersprechen. Kommt es zu keiner Einigung, hilft die kostenlose Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft unter www.versicherungsombudsmann.de.