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Neuwagen-Entschädigung: Bei 1.000 Kilometern ist Schluss
Ein sechs Wochen altes Auto mit einer Laufleistung von mehr als 3.000 km ist kein Neuwagen mehr, nach einem unverschuldeten Unfall besteht kein Anspruch auf Abrechnung zum vollen Neuwagenpreis. Diese Entscheidung hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm getroffen (9 U 5/18).
Der sechs Wochen alte Porsche Macan der Klägerin war bei einem Unfall erheblich beschädigt worden, die Schuld des Unfallgegners war unstrittig. Die Klägerin verkaufte das Unfallfahrzeug zum Restwert von 55.090 Euro und schaffte einen fabrikneuen Wagen gleichen Typs zum Preis von 92.800 Euro an. Die Differenz verlangte sie vom gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Versicherer berief sich allerdings auf einen geringeren Zeitwert des Porsche, der bis zum Unfall immerhin schon 3.300 km gelaufen sei und erstattete nur die Differenz zum Zeitwert von 80.250 Euro, den ein Gutachter festgestellt hatte. Das wollte die Klägerin nicht hinnehmen und forderte vom Versicherer vor Gericht die Zahlung der Differenz zum vollen Neupreis. Ihr Argument: Der beschädigte Wagen als hochwertiges Fahrzeug sei aufgrund der heutigen technischen Entwicklung auch bei einer Laufleistung von gut 3.000 km noch Neufahrzeug anzusehen. Ein Reparatur könne diesen Neuzustand aber nicht mehr herstellen, da bei dem Unfall tragende Teile schwer beschädigt wurden.
Das Landgericht Bielefeld wies die Klage jedoch ab. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bestehe Anspruch auf Neuwagenentschädigung nur bis zu einer Kilometerleistung von 1.000 km und auch nur, wenn die Erstzulassung nicht länger als eine Monat zurückliege. Auch wenn man die technische Entwicklung berücksichtige, sei ein Fahrzeug, das zu Unfallzeitpunkt bereits seit sechs Wochen zugelassen war und mehr als 3.000 km gefahren wurde, kein Neuwagen mehr. Das bestätigten auch die Preise für sehr junge Gebrauchtwagen und Tageszulassungen im Segment der hochwertigen Fahrzeuge. Die Klägerin hat deshalb keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten für einen fabrikneuen Wagen.