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Mallorca-Police: Mit dem Mietwagen in fremde Gefilde
Wer das Ausland im Urlaub mit einem Mietwagen erkunden will, der muss dafür nicht unbedingt eine eigene Versicherung abschließen. Denn viele Kfz-Versicherungen enthalten eine sogenannte Mallorca-Police, die für gemietete Autos in vielen Regionen Schutz bietet. Auch wer mit dem eigenen Auto ins Ausland will, sollte seinen Kfz-Versicherungsvertrag genau studieren.
Das Schmuddelwetter hat Deutschland seit Tagen fest im Griff – vielerorts verhageln Regenschauer und kühle Temperaturen den Sommer. Gut, wenn man den Urlaub noch vor sich hat und in sonnigere Gefilde flüchten kann! Touristen leihen sich vor Ort gern ein Auto aus, um die Gegend auf eigene Faust zu erkunden und mobiler zu sein. Hier kommt die sogenannte Mallorca-Police ins Spiel.
Die Mallorca-Police ist ein Baustein der Kfz-Versicherung, die eben speziell für Mietautos im Ausland Schutz bietet. Und diese Bonusleistung vieler Verträge heißt nicht von ungefähr so. In den 80er Jahren eingeführt, wurde der Baustein damals nach dem beliebtesten Reiseziel der Deutschen benannt, denn auf der spanischen Insel haben sich besonders viele Urlauber ein Auto leihen wollen.
Upgrade für die Haftpflicht-Summe
Die Mallorca-Police hat noch eine andere wichtige Funktion. Sie hebt die niedrigen Haftpflichtsummen im Ausland auf das deutsche Niveau, wenn ein Schaden eintritt. Denn nicht in jedem Land können die deutschen Autofahrer auf ähnliche hohe Haftpflicht-Summen hoffen, wenn sie in einen Unfall verwickelt werden.
Zwar hat in den letzten Jahren EU-weit eine Angleichung stattgefunden, so dass etwa in Großbritannien und Norwegen der Versicherer unbegrenzt haftet. Aber gerade in osteuropäischen Staaten wie etwa in Bosnien-Herzegowina reichen die Höchst-Schadenssummen unter Umständen nicht aus, um alle Ansprüche zu begleichen. So kann der Traumurlaub zur Schuldenfalle werden, wenn bei einem selbst verursachten Unfall Menschen verletzt oder gar getötet werden. Zahlen muss der Verursacher für den Schaden trotzdem: notfalls aus eigener Tasche.
Dabei sollte im Vertrag nachgelesen werden, für welche Regionen Schutz besteht. Üblich ist, dass die EU und weitere europäische Länder inbegriffen sind. Viele Versicherer bieten auch für weitere Länder Schutz an, etwa für die USA oder sogar arabische Staaten. Wichtig für jene, die in Dubai oder Katar auf Entdeckertour gehen wollen.
Mit dem eigenen PKW ins Ausland
Wer hingegen lieber mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte nachlesen, ob die Kfz-Versicherung auch dafür Schutz bietet. Auch hier gilt es, anhand des Geltungsbereiches abzuklären, ob der eigene Kfz-Vertrag auch im Urlaubsland greift. Notfalls beim Versicherer anfragen! Bei selbstverschuldeten Unfällen ersetzt die Vollkaskoversicherung den Fahrzeugschaden am eigenen Auto.
Lohnen kann sich auch hier ein Upgrade des Versicherungsschutzes. Eine Auslandsschadenschutz-Versicherung greift zum Beispiel, wenn eine fremde Person den Unfall verursacht und selbst nur eine geringe Deckungssumme versichert hat – oder gar ohne Versicherung unterwegs ist. Der Versicherer übernimmt dann den Schaden so, als ob der Unfallgegner mit seinem Auto in Deutschland haftpflichtversichert wäre. Und auch ein Autoschutzbrief kann helfen. Dann sind zum Beispiel die Abschleppkosten gedeckt, wenn das eigene Fahrzeug eine Panne hat.