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Versicherungsschutz für Gartenfreunde
Die Gartensaison ist im vollen Gange. Und während das Gärtnern früher eher als spießige Beschäftigung für ältere Leute galt, finden auch immer mehr junge Leute Gefallen daran, Beete anzulegen, Rasen zu mähen und Hecken zu stutzen. Schließlich schmecken Gurken und Erdbeeren am besten, wenn man sie selbst angebaut hat. Mehr als 533.000 Kleingärten bestehen derzeit allein in den 130 größten Städten Deutschlands, so hat ein Onlineportal ermittelt.
Wer sich einen Garten zulegt, der sollte aber auch das Thema Versicherungsschutz nicht vernachlässigen. Beispiel Gartenhaus: Längst steht in vielen Gärten nicht einfach eine Laube, sondern ein richtig kleines Wohnhäuschen mit Fernseher und kompletter Inneneinrichtung. Vor allem, wenn sich der Garten nicht auf dem Grundstück des eigenen Hauses befindet, sind Nebengebäude oft nicht in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Hierfür muss unter Umständen ein Aufpreis bezahlt oder eine eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.
Deshalb sollten Gartenbesitzer prüfen, ob und unter welchen Umständen das Gartenhäuschen im Rahmen der Wohngebäude-Police mitversichert werden kann. Hier lohnt auch ein Vergleich der Anbieter, da die Konditionen und Preise bei der Mitversicherung von Nebengebäuden variieren. Damit Schutz besteht, sollte das Gartenhaus explizit im Vertrag aufgeführt sein!
Hohes Diebstahl-Risiko in Gartenanlagen
Besonders gefährdet sind Kleingärten auch, weil sie ein beliebtes Ziel für Langfinger sind. Beispiel Sachsen: Allein im Jahr 2015 wurden fast 11.000 Straftaten in Kleingartenanlagen, Gartenlauben und Bungalows registriert, wie die Sächsische Polizei berichtet. Das mag kaum verwundern. Gerade nachts halten sich in vielen Kleingarten-Anlagen keine oder nur wenige Menschen auf, so dass Diebe hier gute Beute wittern.
Für Diebstahl und beschädigten Hausrat kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Aber auch hier gilt: Bewegliche Sachen oder Aufsitzrasenmäher sind in vielen Policen nicht automatisch mitversichert. Hier sollte also auch geprüft werden, ob ein Upgrade des Vertrages notwendig ist. Wichtig: Viele Versicherer schreiben zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vor, damit sie für entwendete Gegenstände aufkommen. Sie zahlen dann für Gartenmöbel zum Beispiel nur, wenn diese zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem extra Schloss gesichert waren oder sich in einer Garage befanden.
Schwierig wird es auch, wenn Laptop, Kamera oder Handy in der Gartenlaube aufbewahrt werden. Für solche Geräte greift der Hausrat-Schutz in der Regel gar nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang.
Wichtig kann für Gartenfreunde darüber hinaus eine Privathaftpflicht sein. Sie zahlt, wenn etwa ein morscher Baum nicht ausreichend gesichert wurde und auf das Auto des Nachbarn fällt. Hier sollte im Vertrag nachgelesen werden, ob auch für Umweltschäden Schutz besteht, etwa wenn Öl ausläuft und einen Bach verseucht. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz für den Kleingarten zu finden!